Erzeugerbetriebe
Bundesverband der Vorzugsmilcherzeuger und Direktvermarkter von Milch und Milchprodukten

Anforderungen an den Erzeugerbetrieb:
Erzeugerbetriebe, die Vorzugsmilch herstellen, behandeln und in den Verkehr bringen, müssen von der zuständigen Behörde zugelassen sein. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn gewährleistet ist, daß die Anforderungen an Herstellung und Vertrieb von Vorzugsmilch nach den entsprechenden Paragraphen der Milchverordnung eingehalten werden. Die zuständige Behörde kann jederzeit das Ruhen der Zulassung anordnen. Mehr über die Anforderungen an den Betrieb und den Tierbestand finden Sie über einen Link auf unserer "Presse-Echo" Seite.
Da es in Deutschland nur ca. 80 landwirtschaftliche Betriebe gibt, die Vorzugsmilch produzieren dürfen, ist diese nur ganz selten im konventionellen Handel zu finden.
So können Sie trotzdem in den Genuss von Vorzugsmilch kommen:
viele Betriebe bieten die Vorzugsmilch und Veredelungsprodukte, wie Butter, Joghurt, Frischkäse, Sahne,... mittels eines gut funktionierenden Direktvermarktungssystems an. Meist wird dabei die Milch in umweltfreundlichen wieder verwendbaren Hygienebehältern direkt an die Haustür des Endverbrauchers gebracht. Sofern Sie im Einzugsgebiet eines Vorzugsmilchhofes liegen (siehe Landkarte), genügt ein einfacher Anruf, und die Milch kommt auch zu Ihnen nach Hause.
Manche Betriebe bieten ihre Produkte in einem Hofladen an. Als Alternative zum Milchmannsystem (siehe Direktvermarktung) ist der Kauf hier mit einem angenehmen Ausflug aufs Land verbunden.
Wenn Sie Appetit bekommen haben, wählen Sie mit Hilfe der Landkarte den Vorzugsmilchhof in Ihrer Nähe aus, und nehmen Sie Kontakt auf.
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Hof Große Kintru Hof Meinen |
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beratendes Mitglied:
Außerdem:
Heutzutage ist es wertvoll zu wissen, von welcher Kuh die Milch auf dem Frühstückstisch stammt. Aus diesem Grund laden viele unserer Mitgliederbetriebe in den Sommermonaten zu einem "Tag der offenen Tür" bzw. zu einem Hoffest ein.

